Züchter

Um Diskussionen über die Reihung zu vermeiden, wurde vom Vorstand des ÖKfT folgende Regelung beschlossen:

Die Reihung der Züchter erfolgt, innerhalb der Rassen, nach dem internationalen Länderkennzeichen und innerhalb des Landes nach den Richtlinien der der FCI (Hauptbezeichnung der Zuchtstätte führend vor Zusätzen wie von, vom, of, aus usw.).

Österreichische Züchter werden vorgereiht, das entspricht aber auch der Reihung nach Länderkennzeichen.

Vorbildliche Zuchtstätte mit
ÖKV Gütesiegel

Zuchtstätten mit diese Auszeichnung werden entsprechend gekennzeichnet. Die Information ist noch nicht vollständig und wird laufend erweitert.

Für Zuchtstätten welche die in der Regel höchste Anforderungen erfüllen, wurde die Abgabe einer Auszeichnung, des so genannten Gütesiegels vorgesehen. Diese Züchter erhalten auf die Abstammungsurkunden einen Stempelaufdruck mit der Aufschrift "Vorbildliche ÖKV - Zuchtstätte" und eine entsprechende Plakette zur Kennzeichnung der Zuchtstätte. Es ist dies eine freiwillige Zuchtstättenkontrolle, der sich der Züchter auf Ansuchen unterwirft. Die Kontrolle wird von kynologisch fachkundigen Personen, die vom ÖKV - Zuchtbuchführer bestellt werden, durchgeführt, wobei ein Kontrollbericht erstellt wird. Diese Gütesiegel soll dem Hundekäufer im Rahmen des Möglichen die Gewähr bieten, dass die Welpen durch die Zuchtstätteneinrichtungen, die Fütterung, die Pflege und den Kontakt mit Menschen in ihrer gesunden Entwicklung gefördert wurden und dass er korrekte und kompetente Auskünfte durch den Züchter erhält.